Frage | Wozu dient der Kurzurlaub «wegen plötzlicher Erkrankung einer oder eines nahen Familienangehörigen» (Art. 49 Abs. 1 Bst. a LAV)? |
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Antwort | Dieser bezahlte Kurzurlaub soll es im Falle einer plötzlichen Erkrankung ermöglichen, die erste Pflege des Kindes oder des/der nahen Familienangehörigen zu gewährleisten und/oder die weitere Betreuung zu organisieren. |
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