Wartungsarbeiten am 16.06.2025 von 13.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 16.06.2025 de 13h00 à 16h00

FrageWer prüft und bewilligt einen bezahlten Kurzurlaub?
Antwort

Die Schulleitung.

Die entsprechende Beurteilung der konkreten Einzelfälle erfolgt ebenfalls durch die Schulleitung. Insbesondere bei Art. 49 Abs. 1 Bst. c LAV besitzt die Schulleitung einen gewissen Ermessensspielraum; eine rechtsgleiche Behandlung muss gewährleistet bleiben.

Allgemein besteht ein Anspruch auf bezahlten Kurzurlaub jeweils lediglich im Umfang der effektiv benötigten Zeit, welche eben gerade nicht in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden konnte und deshalb während der Unterrichtszeit gelegt werden musste; ein Anspruch auf «Nachbezug des Kurzurlaubs» bzw. «Kompensation» besteht nicht.

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