Frage | Was tun, wenn kein Anspruch auf bezahlten Kurzurlaub besteht? |
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Antwort | Es kann ein IPB-Bezug (mit entsprechender Minus-Buchung) bei der Schulleitung beantragt werden. Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs/Unterrichts muss gewährleistet sein. |
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