LAG Art. 15 … *
1 Die Lehrkräfte haben Anspruch auf angemessene Versicherung gegen die Risiken Alter, Tod, Invalidität.
* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1102
This page has no comments.
Kommentare