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Frage | Wann endet der Lohnnachgenuss infolge Todesfall bei ausgelaufener Lohnfortzahlung infolge Krankheit/Unfall? |
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Antwort | Erkrankte Lehrpersonen erhalten nach PG Art. 65 eine Lohnfortzahlung gewährt. Wenn eine (erkrankte) Lehrperson stirbt, so haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Lohnnachgenuss. Falls der Anspruch auf Lohnfortzahlung innerhalb der Dauer des gewährten Lohnnachgenuss erlischt, endet auch der Lohnnachgenuss auf diesen Zeitpunkt. |
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