Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Der Kanton Bern setzt sich als Arbeitgeber seit Jahren für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Mit der familienergänzenden Kinderbetreuung beteiligt er sich auf Gesuch hin an den Betreuungskosten, sofern die Kinder in privaten, nicht subventionierten Kindertagesstätten betreut werden.  

Kantonale Beiträge für private Kita-Plätze 

Mit den Beiträgen für private, nicht subventionierte Kita-Plätze bezweckt der Kanton, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsverwaltung die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu erleichtern und damit einen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung zu leisten.

Kantonsangestellte, die Kinder in privaten, nicht subventionierten Kindertagesstätten betreuen lassen, können ein Gesuch um Beteiligung an den Betreuungskosten stellen. Werden andere öffentliche Beteiligungen oder Subventionen bezogen oder vergibt die Wohngemeinde Betreuungsgutscheine , besteht kein Anspruch auf diese kantonale Beteiligung an den Kita-Kosten.

Die Beiträge werden in Abhängigkeit zum Bruttohaushaltseinkommen der Eltern geleistet.

So gehen Sie vor...

Informieren Sie sich direkt beim Personalamt des Kantons Bern über die Bedingungen und füllen Sie das dort aufgeführte Anmelde- sowie Deklarationsformular aus. Zusätzlich werden die aktuellen Gehaltsabrechnungen beider Elternteile sowie eine Ermächtigung des Kantons, bei den zuständigen Steuerbehörden Auskünfte über die Einkommensverhältnisse einzuholen, benötigt. 



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