PV Art. T7-1 Anrechenbare Dienstzeit
1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am 31. Dezember 2020 in einem laufenden Anstellungsverhältnis mit dem Kanton stehen, behalten ihre anrechenbaren Dienstjahre gemäss dem bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Recht.
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