Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.
Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen
« Vorherige Version anzeigen Version 3 Nächste Version anzeigen »
Frage | Gilt die Probezeit auch bei befristeten Anstellungen? |
---|---|
Antwort | Eine Probezeit gilt grundsätzlich für unbefristet und befristet angestellte Lehrpersonen. Ausnahme sind Lehrpersonen/Fachreferenten, die für Einzellektionen angestellt sind. Im Einzelfall kann gem. Art. 22 Abs. 1 PG von einer Probezeit abgesehen werden. Auch wird empfohlen, bei befristeten Anstellungsverhältnissen die Probezeit in einem angemessenen Mass zu reduzieren. |
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 12
© 2024 Kanton Bern
This page has no comments.