Mitarbeitende haben jederzeit (auch nach wenigen Wochen) Anspruch auf ein Zeugnis in der am Arbeitsort üblichen Sprache. Dies kann entweder ein Zwischen- oder – beim Austritt – ein Schlusszeugnis sein. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, statt einem Arbeitszeugnis lediglich eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis und eine Arbeitsbestätigung zu verlangen.
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