Das Personaldossier stellt ein wichtiges Führungsinstrument für die Anstellungsbehörde (Schulleitungen oder Schulkommissionen) dar. Dabei hat die Anstellungsbehörde gewisse Vorgaben zu beachten, die zum einen dem Persönlichkeitsschutz der Lehrperson dienen, zum anderen aber auch die Interessen der Anstellungsbehörde schützen.
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