Die Schule respektive die einzelne Lehrperson nimmt gegenüber den Schülerinnen und Schülern aufgrund ihrer Obhutspflicht eine erhöhte Garantenstellung ein. Das heisst, die Lehrperson hat dafür besorgt zu sein, dass den Schülerinnen und Schülern nichts zustösst.
Das A und O der Haftpflicht von Lehrpersonen bleibt stets ihre Sorgfaltspflicht. Wenn sich doch ein Zwischenfall ereignen sollte, kann sich die Lehrperson neben moralischen (Selbst-)Vorwürfen mit dienstrechtlichen, zivilrechtlichen und nicht zuletzt auch strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert sehen.
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