Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Bei der quantitativen Planung für das kommende Schuljahr gilt es, diverse Unterlagen verbindlich und termingerecht beim zuständigen Schulinspektorat einzureichen. 

Massgebend für die Eröffnung oder Schliessung von Schulklassen sind die Richtlinien für die Schülerzahlen. Gestützt auf das Volksschulgesetz beschliessen die Gemeinden über die Schaffung oder Aufhebung von Kindergarten-, Primar-, Real- und Sekundarklassen, zur Führung von Klassen der Basisstufe und des Cycle élémentaire sowie zur Führung von Mehrjahrgangsklassen Kindergarten mit ersten Schuljahren der Primarstufe. Diese Beschlüsse unterliegen der Genehmigung durch die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion, dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB). 

Gut zu wissen: Ablauf der Pensenplanung für das kommende Semester

15. SeptemberEingabefrist "Angaben zur Schulplanung" durch die Schulleitung an das zuständige Schulinspektorat 

bis Ende Oktober: Überprüfung der Angaben zur Schulplanung durch das Schulinspektorat, anschliessend Feedback an die Schulleitung 

Oktober / November: Herbstkonferenz: Information über Planungsgrundlagen für nächstes Schuljahr 

Bis 1. Dezember: Änderungen Pensenmeldung für das 2. Semester 

bis Ende Dezember: Ev. Planungsgespräch: Schulleitung, Schulkommission, Schulinspektorat 

Januar bis März: Entwurf Pensenplanung zuhanden des Schulinspektorats (bis spätestens eine Woche vor Pensengespräch). Anschliessende Überprüfung durch Schulinspektorat und Pensenverhandlung Schulinspektorat mit Schulleitung und Schulkommission. 

Bis 1. JuniPensenmeldung 1. Semester (inklusive Beilage); ePM 

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