Massgebend für die Eröffnung oder Schliessung von Schulklassen sind die Richtlinien für die Schülerzahlen. Gestützt auf das Volksschulgesetz beschliessen die Gemeinden über die Schaffung oder Aufhebung von Kindergarten-, Primar-, Real- und Sekundarklassen, zur Führung von Klassen der Basisstufe und des Cycle élémentaire sowie zur Führung von Mehrjahrgangsklassen Kindergarten mit ersten Schuljahren der Primarstufe. Diese Beschlüsse unterliegen der Genehmigung durch die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion, dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB).
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