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Frage | Was kostet mich ein Beschwerdeverfahren? |
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Antwort | Beschwerdeverfahren in personalrechtlichen Angelegenheiten sind kostenlos. In den übrigen Verfahren verhält es sich folgendermassen: Erhält die oder der Beschwerdeführende Recht, werden die Verfahrenskosten vom Kanton übernommen. Bei einer ganz oder teilweisen Abweisung der Beschwerde müssen die Verfahrenskosten durch die Beschwerdeführende oder den Beschwerdeführenden getragen werden. Die Kosten bewegen sich dabei zwischen 200 und 4'000 Franken. Siehe auch Orientierung über das Beschwerdeverfahren. |
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Amt für zentrale Dienste
Abteilung Personaldienstleistungen
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 83 12
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