Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 59        Kur- und Erholungsurlaub

1 Für die Bewilligung eines bezahlten Urlaubs für eine ärztlich verordnete Bade- oder Erholungskur sind die Direktionen, die Staatskanzlei oder die von ihnen ermächtigten Organisationseinheiten zuständig.

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