LAV Art. 11a Anstellungsverhältnisse von Fachreferentinnen, Fachreferenten, Stellvertretungen und Klassenhilfen
1 Die Erziehungsdirektion regelt die Entstehung, die Dauer, das Gehalt und die Beendigung von Anstellungen für Fachreferentinnen, Fachreferenten, Stellvertretungen und Klassenhilfen abweichend von dieser Verordnung.
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