LADV Art. 9l
1 Dauert ein befristetes Anstellungsverhältnis mehr als einen Monat, aber weniger als ein Semester, wird ein Ferienanteil an das Gehalt angerechnet.
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1 Dauert ein befristetes Anstellungsverhältnis mehr als einen Monat, aber weniger als ein Semester, wird ein Ferienanteil an das Gehalt angerechnet.
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