Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAV Art. T3-2        Lehrkräfte an kantonalen besonderen Volksschulen

1 Die Lehrkräfte an kantonalen besonderen Volksschulen, die am 1. Januar 2023 nach der Personalgesetzgebung angestellt sind, werden ab dem 1. August 2024 nach der Gesetzgebung über die Anstellung der Lehrkräfte angestellt.

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