Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Schulleitungen und Personalverantwortliche finden hier alle wichtigen Informationen zur Umstellung auf SAP, dem neuen Personalinformations- und Lohnsystem für Lehrpersonen im Kanton Bern ab Januar 2023. Für einen reibungslosen Systemwechsel sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen: Schliessen Sie bitte alle noch offenen Pensenveränderungen bzw. noch nicht abgerechneten Einzellektionen für das Jahr 2022 bis Ende November 2022 ab und besuchen Sie die Schulung für die neue SAP-ePM.

Die Einführung von SAP bringt Veränderungen mit sich. Lernen Sie die neuen Instrumente und angepassten Prozesse für das Personal- und Gehaltswesen der Lehrpersonen kennen. Im November 2022 werden Ihnen die Neuerungen in obligatorischen Online-Schulungen vorgestellt. Wer sich danach noch unsicher fühlt, kann für Januar 2023 ein Zeitfenster für begleitetes Arbeiten buchen.

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Die Schulungen richten sich an sämtliche Schulleitungen, Personalverantwortliche und Gemeindemitarbeitenden, die bisher mit der elektronischen Pensenmeldung (ePM) gearbeitet und ihre Mutationen der zentralen Gehaltsverarbeitungsstelle der Abteilung Personaldienstleistungen (APD) zugesandt haben.

In der obligatorischen Online-Schulung wird die neue SAP-ePM durch APD-Fachpersonen vorgestellt. Ausserdem werden weitere Änderungen im Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen präsentiert - beispielsweise der Abrechnungsprozess für Einzellektionen oder der Meldeprozess bei Abwesenheiten infolge von Krankheit oder Unfall von mehr als 30 Tagen. Während der Schulung können die Teilnehmenden konkrete Fragen aus ihrer Praxis stellen.

Freiwillig können dann im Januar 2023 Zeitfenster für begleitetes Arbeiten am Standort der APD gebucht werden - um die letzten Unsicherheiten auszuräumen. Teilnehmende bringen ihr eigenes Notebook mit und erfassen – betreut durch eine Fachperson der APD – die Pensenveränderungen ihrer Schule direkt in der neuen SAP-ePM.

Anmeldung

Unter folgenden Links können Sie sich direkt für einen passenden Schulungstermin anmelden (maximal 300 Teilnehmende pro Termin):

Volksschulen
(inkl. Tagesschulen)
GymnasienBerufsfachschulen

02.11.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Deutsch)

04.11.2022, 08:30 - 12:00 Uhr
(Deutsch)

10.11.2022, 08:30 - 12:00 Uhr

(Deutsch)

04.11.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Französisch)

04.11.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Französisch)

15.11.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Französisch)

08.01.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Deutsch)

16.11.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Französisch)

18.11.2022, 08:30 - 12:00 Uhr
(Deutsch)

11.11.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Deutsch)

22.11.2022 13:30 – 17:00 Uhr
(Deutsch)


16.11.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Französisch)



23.11.2022, 13:30 – 17:00 Uhr

(Deutsch)



Informationen zur Anmeldung für das begleitete Arbeiten im Januar 2023 erhalten Sie im Anschluss an die Online-Schulung.


Übersicht

Bis Dezember 2022 werden die Gehälter der Lehrpersonen im Kanton Bern mit PERSISKA verarbeitet und ausbezahlt – ab Januar 2023 dann mit SAP.

Das bedeutet: Alle für das Jahr 2022 relevanten Mutationen müssen rechtzeitig in PERSISKA erfasst werden, da SAP keine rückwirkenden Gehaltsberechnungen für das Jahr 2022 zulässt. Für die rechtzeitige Verarbeitung aller Mutationen ist es essenziell, dass alle noch offenen Pensenveränderungen und Einzellektionen möglichst rasch, jedoch bis spätestens 30. November 2022 eingereicht werden. Im Dezember sollen nur noch kurzfristige Veränderungen des laufenden Monats erfasst werden.

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ePM-Nachmeldungen für das Jahr 2022 bis 30. November 2022 abschliessen (Nachmeldungen für Dezember 2022 bis 23. Dezember 2022)

Sämtliche Personalmutationen, die das Jahr 2022 betreffen, müssen bis am 30. November 2022 über die bisherige ePM eingegeben werden, damit diese rechtzeitig verarbeitet werden können.

Nachmeldungen für kurzfristig auftretende Änderungen im Dezember 2022 sind allerspätestens bis 23. Dezember 2022 einzureichen.

Abrechnungen für Einzellektionen bis 30. November 2022 einreichen (Einzellektionen für Dezember 2022 bis 23. Dezember 2022)

Abrechnungen für Einzellektionen müssen analog der ePM-Nachmeldungen bis 30. November 2022 eingereicht werden. 

Abrechnungen für kurzfristige Änderungen im Dezember 2022 sind sofort bzw. allerspätestens bis 23. Dezember 2022 einzureichen und unverzüglich durch das Schulinspektorat freizugeben. Ansonsten können diese für den letzten ausserordentlichen PERSISKA-Lohnlauf für das Jahr 2022 nicht mehr berücksichtigt werden.

Wer die Termine für Nachmeldungen und Einzellektionen verpasst, verursacht Mehraufwände (Schulleitungen, Gehaltsverarbeitung). Nicht rechtzeitig gemeldete Mutationen zu Verspätung der Auszahlung.

Mutationen mit Gültigkeit ab 1. Januar 2023

Pensenänderungen mit Gültigkeit ab 1. Januar 2023 erfassen Sie – nach Freigabe der für Ihre Schule geltenden BOR-Werte – ab 6. Januar 2023 selbständig in der neuen SAP-ePM. Die bisher im Herbst vorgenommene Semesterpensenmeldung für das 2. Semester wird durch den neuen Prozess abgelöst.


Haben Ihnen diese Informationen weitergeholfen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

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