Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 21 Nächste Version anzeigen »

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist ein wichtiger Bestandteil der kantonalen Personalpolitik. Der Kanton Bern passt die Anstellungsbedingungen für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte regelmässig an, mit dem Ziel, diese weiter zu verbessern. Um die Rahmenbedingungen von Lehrpersonen mit Kindern zu verbessern, können Schulen und/oder Gemeinden ihr Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung ausbauen und dabei von der bestehenden Infrastruktur und vom vorhandenen Know-How profitieren sowie Synergien nutzen.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Ein wichtiges Element der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die familienexterne Kinderbetreuung. Mit dem Systemwechsel (seit 1.1.2022) wurde das bisherige Subventionssystem des Kantons Bern durch sogenannte Betreuungsgutscheine abgelöst. Das neue Gutscheinsystem unterstützt alle Familien, welche Kinder familienergänzend in anerkannten Institutionen betreuen lassen. Sie lohnt sich finanziell (Einzahlung in die Pensionskasse, Abzug eines Freibetrags von 10'000 CHF bei den Steuern) und schafft die Voraussetzung für die Erhöhung des Pensums oder den Wiedereinstieg nach einer Pause (zum Beispiel nach dem Mutterschaftsurlaub).

Voraussetzung für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen ist ein Beschäftigungspensum von mindestens 120 % (Kinder im Vorschulalter) oder 140 % (Kinder im Schulalter) der Eltern. Aus- und Weiterbildungen werden in das Beschäftigungspensum (inkl. Pflege von direkten angehörigen Kranken oder Beeinträchtigten) mit eingerechnet. Beim Gutscheinsystem ist ein Anschluss an jede Tagesfamilienorganisation möglich. Anträge für Betreuungsgutscheine werden auf der Plattform kiBon erfasst.

Verschiedene Varianten der familienexternen Betreuung von Kindern von Lehrpersonen und Schulleitungen sowie Zuständigkeiten und weiterführende Informationen sind im Merkblatt «Familienexterne Betreuung für Kinder von Lehrpersonen und Schulleitungen» [LINK] beschrieben.

So gehen Sie vor...

Informieren Sie sich direkt beim Personalamt des Kantons Bern über die Bedingungen und füllen Sie das dort aufgeführte Anmelde- sowie Deklarationsformular aus. Nebst den beiden Formularen werden die aktuellen Gehaltsabrechnungen beider Elternteile sowie eine Ermächtigung des Kantons, bei den zuständigen Steuerbehörden Auskünfte über die Einkommensverhältnisse einzuholen, benötigt. 

Anspruch auf bezahlte Stillzeit für Lehrerinnen

Fällt das Stillen bzw. Abpumpen von Muttermilch auf eine Unterrichtslektion resp. einen Teil einer Unterrichtslektion (Unterrichtszeit), gewähren Schulleitungen stillenden Müttern während des ersten Lebensjahres des Kindes bezahlten Urlaub von bis zu drei Arbeitstagen pro Monat (entsprechend dem Beschäftigungsgrad). Ist es der Lehrerin möglich, während der unterrichtsfreien Zeit zu stillen bzw. abzupumpen, so besteht kein Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Berechnungsbeispiel

Annahme: Ein 100-%-Pensum entspricht 28 Lektionen pro Woche und die Beispiel-Lehrerin hat einen Beschäftigungsgrad von 80 %.

  • 28 Lektionen pro Woche entsprechen 5,6 Lektionen pro Tag
  • 5,6 Lektionen x 3 Tage = 16,8 Lektionen pro Monat als Maximalanspruch bei einem Beschäftigungsgrad von 100 %
  • Bei einem Beschäftigungsgrad von 80 % entspricht der Anspruch auf bezahlte Stillzeit für Lehrerinnen maximal 13,44 Lektionen pro Monat.
  • Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)
  • Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung; Betreuungsgutscheine (FKJDV)

Keine Inhalte 

Keine Inhalte

Haben Ihnen diese Informationen weitergeholfen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

[themepressdefault:Feedbackformular]

Haben Sie Fragen oder fehlen Ihnen Informationen? Oder haben Sie einen Fehler entdeckt?

Hier wird das Kontakt-Formular angezeigt. Sie können sich aber auch per Tel/Mail bei uns melden: +41 31 633 83 12 / wpgl@be.ch

Anzahl verfügbare Zeichen: 2000
Bitte nur Zahlen eintragen
Bitte nur Zahlen eintragen.
dass meine IP-Adresse gespeichert wird und meine Angaben mittels E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

 



[themepressdefault:Kontaktformular]

Was Sie auch noch interessieren könnte:


  • Keine Stichwörter

This page has no comments.