Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 12g        Bekanntgabe von Personendaten

1 Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden und Institutionen, unter Vorbehalt besonderer Geheimhaltungspflichten,

a können Personendaten anderen kantonalen Stellen bekanntgeben, soweit dies für die Aufgabenerfüllung notwendig ist,

b dürfen besonders schützenswerte Daten anderen kantonalen Stellen bekannt geben, soweit es für die Aufgabenerfüllung zwingend notwendig ist.

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