PV Art. 31 Gehaltsanspruch, Berechnungsregeln
1 Der Anspruch auf ein Gehalt entsteht mit dem Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses und erlischt mit dem Tag der Beendigung desselben. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Gehaltsfortzahlung für Familienangehörige (Art. 67 PG[9]).
2 Es gelten die folgenden Berechnungsregeln:
a Der Teilwert eines Monatsgehalts wird auf der Grundlage der effektiven Anzahl Kalendertage des jeweiligen Monats ermittelt.
b Ein Tagesansatz wird auf der Grundlage von 22 Arbeitstagen ermittelt.
c Ein Stundenansatz wird auf der Grundlage von monatlich 182 Arbeitsstunden berechnet.
[9] BSG 153.01
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