PV Art. T9-1 Einstufung der Funktion «Reinigungsmitarbeiterin/Reinigungsmitarbeiter» über der Gehaltsstufe 45
1 Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche von der Überführung der Funktion «handwerkliche Mitarbeiterin, handwerklicher Mitarbeiter» in die Funktion «Reinigungsmitarbeiterin/Reinigungsmitarbeiter» per 1. Januar 2023 betroffen und über der Gehaltsstufe 45 eingestuft sind, findet keine Rückstufung statt.
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