Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LADV Art. 14a        

1 Bei der Berechnung des Gehalts wird ein über- oder unterdurchschnittlicher Anteil an unterrichtsfreier Zeit berücksichtigt. Vorbehalten bleibt Absatz 5.

2 Der über- oder unterdurchschnittliche Anteil an unterrichtsfreier Zeit wird anhand des durchschnittlichen Anteils an unterrichtsfreier Zeit in einem Schuljahr ermittelt.

3 Bei einem Stellenantritt während des laufenden Schuljahres erfolgt die Berücksichtigung beim ersten Gehalt.

4 Bei einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses während des laufenden Schuljahres erfolgt die Berücksichtigung beim letzten Gehalt.

5 Nicht berücksichtigt wird ein über- oder unterdurchschnittlicher Anteil an unterrichtsfreier Zeit

a bei der Berechnung des Gehalts für Anstellungsverhältnisse von bis zu einem Monat,

b bei der Berechnung des Gehalts für Anstellungsverhältnisse, die am 1. August beginnen und am 31. Juli enden.

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