Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LADV Art. T1-1        

1 Führt der Ausgleich der unterrichtsfreien Zeit nach dieser Änderung (Art. 14a oder Art. 19) zu einem geringeren Gehalt als die Ferienanteilsberechnung nach dem bisherigen Recht (Art. 9l oder Art. 19 in der bis am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung), so wird das Gehalt nach dem bisherigen Recht berechnet und ausbezahlt.

2 Diese Regelung gilt für Anstellungsverhältnisse und unbezahlte Urlaube, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben und zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Juli 2023 enden.

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