Die Verfügung ist ein zentrales Instrument im Verwaltungsverfahren. Bei Anstellungen von Lehrpersonen und Schulleitungen sind die Anstellungs-, die Einstufungs- sowie die vermögensrechtliche Verfügung von Bedeutung. Mit ihnen werden sämtliche Bestandteile des Anstellungsverhältnisses geregelt sowie die Einordnung in Gehaltsklasse und -stufe vorgenommen und damit das Gehalt festgelegt. Sämtliche andere vermögensrechtlichen Ansprüche, wie Rückforderungen etc., werden, wo umstritten, ebenfalls mittels Verfügung geregelt. Bei falschen Einstufungen wird gegebenenfalls eine sogenannte Besitzstandsverfügung erlassen.
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