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Die Verfügung ist ein zentrales Instrument im Verwaltungsverfahren. Bei Anstellungen von Lehrpersonen und Schulleitungen sind die Anstellungs-, die Einstufungs- sowie die vermögensrechtliche Verfügung von Bedeutung. Mit ihnen werden sämtliche Bestandteile des Anstellungsverhältnisses geregelt sowie die Einordnung in Gehaltsklasse und -stufe vorgenommen und damit das Gehalt festgelegt. Sämtliche andere vermögensrechtlichen Ansprüche, wie Rückforderungen etc., werden, wo umstritten, ebenfalls mittels Verfügung geregelt. Bei falschen Einstufungen wird gegebenenfalls eine sogenannte Besitzstandsverfügung erlassen.
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com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LAG Art. 26 Vermögensrechtliche Ansprüche (01.08.2017) /fr: LSE Art. 26 Prétentions de nature pécuniaire (01.08.2017) /:/
Art 28 LAV
Art.97 LAV
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