Der Beschäftigungsgrad der Lehrpersonen wird durch die Anzahl Wochen oder Jahreslektionen berechnet. Abhängig von Schultyp und -stufe unterscheidet sich die Anzahl Wochen- oder Jahreslektionen, die einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent entsprechen. Der Beschäftigungsgrad ist massgebend für die Bestimmung des individuellen Gehalts.
Für Schulleitungen und Personen mit Aufgaben aus dem Pool für Spezialaufgaben gilt der vereinbarte Beschäftigungsgrad beispielsweise aus der Anstellungsverfügung.
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