Zum Anfang der Metadaten
- Angelegt von APD, Content Management, zuletzt geändert am 29.11.2019
Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.
Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen
« Vorherige Version anzeigen Version 9 Nächste Version anzeigen »
Nebenbeschäftigung und öffentliches Amt
Lehrpersonen dürfen ehrenamtlichen oder entschädigten Nebenbeschäftigungen nur dann nachgehen, wenn sie mit dem Lehrberuf vereinbar sind und sie als Lehrperson in der Ausübung ihres Berufsauftrags nicht beeinträchtigen. Als mögliche Beeinträchtigungen seien Interessenskonflikte oder eine zu starke Beanspruchung durch die Nebenbeschäftigung genannt.
Alle entschädigten Nebenbeschäftigungen müssen von der Lehrperson gemeldet und von der Anstellungsbehörde bewilligt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Tätigkeiten im Rahmen der Personalverbände sowie Tätigkeiten in Vereinen, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ist oder nur gegen ein bescheidenes Entgelt ausgeübt wird.
Ausübung eines öffentlichen Amts
Gemäss Art. 199 PV übt ein öffentliches Amt aus, wer als Mitglied eines Parlaments, einer Exekutive, eines Gerichts oder einer Kommission der Eidgenossenschaft, eines Kantons, einer Gemeinde, einer Kirchgemeinde oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig ist. Auch die Dienstleistung in örtlichen oder regionalen Feuerwehren im Rahmen der Einsätze und der üblichen Ausbildung (einschliesslich Kaderausbildung) gelten als öffentliches Amt.
Für die Ausübung eines öffentlichen Amts können pro Kalenderjahr maximal 15 Urlaubstage bzw. die dreifache Wochenlektionenanzahl bewilligt werden. Die Anzahl Tage wird unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Einzelfall anhand des mit dem Amt verbundenen Aufwands festgelegt.
Bezieht eine Lehrperson für die Ausübung des öffentlichen Amtes mehr als das Dreifache der Wochenlektionenanzahl, werden ihr die Kosten für die Stellvertretungen am Ende des Kalenderjahres in Rechnung gestellt.
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LAV Art. 84 (01.08.2019) /fr: OSE Art. 84 (01.08.2019) /:/
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LAV Art. 85 Grundsatz (01.08.2019) /fr: OSE Art. 85 Principe (01.08.2019) /:/
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LAV Art. 86 Bewilligungspflicht (01.08.2019) /fr: OSE Art. 86 Autorisation obligatoire (01.08.2019) /:/
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LAV Art. 87 Generell erlaubte Nebenbeschäftigungen (01.08.2019) /fr: OSE Art. 87 Activités annexes généralement autorisées (01.08.2019) /:/
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: LAV Art. 88 Ergänzendes Recht (01.08.2019) /fr: OSE Art. 88 Droit supplétif (01.08.2019) /:/
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: PV Art. 199 Begriff (01.05.2019) /fr: OPers Art. 199 Définition (01.05.2019) /:/
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: PV Art. 200 Vorbehalt (01.05.2019) /fr: OPers Art. 200 Réserve (01.05.2019) /:/
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: PV Art. 201 Umfang des bezahlten Urlaubs (01.05.2019) /fr: OPers Art. 201 Etendue du congé payé (01.05.2019) /:/
Fehler beim Ausführen des Makros 'contentincludes-includepagebyversion'
com.atlassian.renderer.v2.macro.MacroException: Die Seite wurde nicht gefunden.: WPGL:/://de: PV Art. 202 Besondere Regelung (01.05.2019) /fr: OPers Art. 202 Réglementation spéciale (01.05.2019) /:/
Überschrift |
---|
Kein Inhalt gefunden. |
[themepressdefault:Feedbackformular] |
Welche Informationen fehlen Ihnen? Haben Sie einen Fehler entdeckt? |
[themepressdefault:Kontaktformular] |
Was Sie auch noch interessieren könnte:
- Keine Stichwörter
This page has no comments.