Im Kanton Bern erhalten Lehrpersonen nach vollendetem 50., 54. und 58. Altersjahr eine Altersentlastung. Ziel dieser Entlastung ist es, älteren Personen bei gleichbleibendem Lohn mehr Regenerationszeit zu gewähren. Die Altersentlastung beträgt je vier Prozent des individuellen Beschäftigungsgrads und wird jeweils auf Beginn des neuen Semesters angerechnet.
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