Der zwischen dem Versicherer (Swica) und dem Kanton bestehende Vertrag endet per 31. Dezember 2023, da der Regierungsrat beschlossen hat, das Ausschreibungsverfahren für die Erneuerung der Krankentaggeldversicherung nicht mehr weiter zu führen und die bestehende Krankentaggeldversicherung per Ende 2023 zu kündigen.
Per 1. Januar 2024 entfallen deshalb die Abzüge für die Krankentaggeldversicherung. Auf die Gehaltsausrichtung bei Krankheit hat dieser Entscheid keine Auswirkungen.
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