Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 89        Leistungsprämien

1 Für ausserordentliche Leistungen können einmalige Prämien ausgerichtet werden.

2 Die Leistungsprämie beträgt pro Jahr und Person höchstens einen Dreizehntel des Mittelwerts der Grundgehälter aller Gehaltsklassen.

3 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung.

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