PV Art. 49 Reinigungspersonal
1 Von der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung ausgenommen ist das Reinigungspersonal, wenn
a die Beschäftigung zeitlich auf weniger als ein Jahr befristet ist,
b monatlich in der Regel weniger als 50 Stunden gearbeitet wird,
c … *
d … *
2 Für diese Personalkategorie können bis zu drei Gehaltsstufen pro Jahr bis zur Gehaltsstufe 34 angerechnet werden. Artikel 47 Absatz 2 gilt sinngemäss.
* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1791
This page has no comments.
Kommentare