Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 111        Bestehende Arbeitsverhältnisse

1 Laufende Amtsperioden werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht unterbrochen.

2 Unbefristete Arbeitsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen, werden nach neuem Recht weitergeführt.

3 Befristete Arbeitsverhältnisse werden bis zum Ende der vereinbarten Anstellungsdauer nach bisherigem Recht weitergeführt.

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