Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 3        Gleichstellung von Frauen und Männern

1 Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern hat insbesondere das Ziel, eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter auf allen Hierarchiestufen und in allen Funktionen der kantonalen Verwaltung zu erreichen.

2 Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung ist eine Führungsaufgabe und Bestandteil der Personalarbeit.

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