Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAG Art. 4        Anstellungsverfügung, Anstellungsdauer und Beschäftigungsgrad

1 Die Anstellung erfolgt öffentlich-rechtlich durch Verfügung.

2 Sie erfolgt in der Regel unbefristet. Der Regierungsrat regelt, in welchen Fällen eine befristete Anstellung erfolgt.

3 Bei der Anstellung ist der Beschäftigungsgrad in Prozenten festzulegen. Er kann als feste Zahl oder als Bandbreite ausgestaltet werden.

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