Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 180        Umfang der Rückzahlungspflicht

1 Der rückzahlungspflichtige Betrag nach Artikel 179 ist wie folgt zu entrichten:

a bei vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung 100 Prozent des Gesamtbetrags,

b bei Austritt während der Weiterbildung oder während des ersten Jahrs nach Abschluss der Weiterbildung 100 Prozent des Gesamtbetrags,

c bei Austritt nach Abschluss der Ausbildung während des zweiten Jahres zwei Drittel und während des dritten Jahres ein Drittel.

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