Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAG Art. 24        Kanton und Gemeinde 1. Lastenausgleich

1 Die Gehälter, Zulagen, Vergünstigungen und Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen, die auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes in der Volksschule und im ersten Jahr des gymnasialen Bildungsgangs anfallen, einschliesslich der Kosten für die zentrale Auszahlung der Gehälter durch den Kanton, werden im Rahmen eines Lastenausgleichssystems nach dem Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt.

2 … *

3 … *

4 Das für die Bewältigung des Lastenausgleichs erforderliche Personal unterliegt dem System der Stellenbewirtschaftung für das Kantonspersonal nicht.


* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1102

Kommentare

This page has no comments.