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Der Einzellektionenansatz wird zur Entlöhnung von Einzellektionen, von Stellvertreterinnen und Stellvertretern wie auch von Fachreferierenden und Klassenhilfen angewandt. Die Ansätze beinhalten Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie den anteilsmässigen 13. Monatslohn und werden in Anhang 1 LADV pro gehaltene Lektion auf der jeweiligen Stufe definiert.
Neuerungen ab 2023
Im Februar 2023 wurden die Papier-Formulare für die Abrechnung von Einzellektionen durch ein Excel-Formular ersetzt, das neu elektronisch an die BKD übermittelt wird. Die Erläuterungen dazu finden Sie im Abschnitt «Allgemeiner Beschrieb».
Wichtige Links und Formulare
Änderungen per 2023
Ab Februar 2023 werden die bestehenden Papier-Formulare zur Entlöhnung von Stellvertretungen, Fachreferierenden und Klassenhilfen im Einzellektionen-Ansatz durch eine Excel-Datei (xlsx-Datei) ersetzt, um die Effizienz bei der Erfassung, Übermittlung und Verbuchung der Einzellektionen zu erhöhen. Zu Optimierungszwecken werden während der Übergangsphase bis Ende April 2023 Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Formular gesammelt. Im Mai 2023 wird eine neue Version mit allfälligen Anpassungen veröffentlicht.
Wichtigste Änderungen:
- Mit einem Excel-Formular können bis zu 20 Einzellektionen-Meldungen für verschiedene Abrechnungsgründe (z. B. Stellvertretungen) pro Schulstandort und Lehrperson erfasst werden. Für eine zeitnahe Auszahlung melden die Lehrpersonen ihre geleisteten Einzellektionen bzw. das ausgefüllte Excel-Formular idealerweise monatlich an die Schulleitung.
- Das Excel-Formular kann von Personen unterschiedlicher Schultypen (Volksschule, Maturitätsschule, Berufsfachschule1) genutzt werden.
- Das Formular wird nur noch digital auf dem bestehenden Dienstweg übermittelt (Beispiel Volksschule: Lehrperson → Schulleitung/Anstellungsbehörde → Schulinspektorat → BKD Gehaltsverarbeitung).
Die Lehrperson übermittelt das ausgefüllte Excel-Formular im Originalformat (xlsx-Datei) elektronisch (z. B. via Schul-E-Mail) an die Schulleitung/Anstellungsbehörde. Anschliessend kann die Schulleitung die Datei nach erfolgter Prüfung und Ergänzung via Upload-Formular einreichen.
Im Excel-Formular ist eine Anleitung integriert. Bitte lesen Sie diese vor der ersten Verwendung aufmerksam durch.
Nachfolgend sehen Sie eine Illustration der verbuchten Einzellektionen auf einer Gehaltsabrechnung sowie Erläuterungen dazu. Beachten Sie, dass der zusätzliche Buchungstext auf der Gehaltsabrechnung auf 20 Zeichen begrenzt ist und daher abgekürzt und standardisiert wurde.
1 Berufsfachschulen verwenden mehrheitlich ein separates Abrechnungsformular gemäss Absprache zwischen Personaldienst der Berufsfachschule und der BKD Gehaltsverarbeitung
Bisherige Papier-Formulare
Die bisherigen Papier-Formulare zur Abrechnung von Einzellektionen und weiteren Entschädigungen bleiben während einer Übergangsfrist im Abschnitt «Arbeitsunterlagen» verfügbar. Diese müssen wie bis anhin per Briefpost eingereicht werden.
Entlöhnung im Einzellektionenansatz
Der Einzellektionenansatz wird zur Entlöhnung von Einzellektionen, von Stellvertreterinnen und Stellvertretern mit einem Anstellungsverhältnis von bis zu 30 Tagen, wie auch von Fachreferierenden und Klassenhilfen verwendet. Die jeweiligen Ansätze sind in Anhang 1 LADV aufgeführt. In den Ansätzen enthalten sind die Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt (anteilsmässig). Es besteht kein Anspruch auf Betreuungszulagen und Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während des Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstes sowie bei Krankheit und Unfall.
Übersicht Einzellektionenansätze (Beiträge in Franken pro gehaltene Lektion)
Die aufgeführten Beträge sind teuerungsbereinigt und weichen daher von den Angaben in Anhang 1 LADV ab. Die Ansätze in Anhang 1 LADV werden bei der nächsten Gesetzesanpassung korrigiert.
Stufe | Stellvertretungen: Ansatz A 2 | Stellvertretungen: Ansatz B 3 | Fachreferentinnen und -referenten: Mindestansatz 4 | Fachreferentinnen und -referenten: Maximalansatz 5 | Klassenhilfen |
---|---|---|---|---|---|
Kindergarten, Basisstufe, Cycle élémentaire, Primarstufe | 71 | 57 | 57 | 112 | 30 |
Sekundärstufe I, Besondere Klasse, Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik), Sonderschule | 80 | 64 | 64 | 126 | |
Berufsvorbereitendes Schuljahr, Vorlehre | 86 | 69 | 69 | 136 | |
Atelier, Lehrwerkstatt (praktischer Unterricht) 6 | 64 | 51 | 51 | 101 | |
Gymnasium, Berufsmaturitätsschule, Fachmittelschule | 115 | 93 | 93 | 182 | |
Berufsfachschule (Unterricht in GK 13) | 99 | 80 | 80 | 157 | |
Berufsfachschule (Unterricht in GK 10) | 89 | 72 | 72 | 141 | |
Handelsmittelschule, kaufm. Berufsfachschule (WRG, Sprachen, Naturwissenschaften, Geschichte) | 106 | 85 | 85 | 167 | |
Höhere Fachschule, NDS | 121 | 97 | 97 | 190 | |
Vorbereitende Kurse, Weiterbildung | 106 | 85 | 85 | 167 |
1 Die Abteilung Personaldienstleistungen des Amtes für Zentrale Dienste der Erziehungsdirektion passt die Ansätze im Ausmass des gewährten generellen Gehaltsaufstiegs jeweils an.
2 Ansatz A: Alle Ausbildungsanforderungen erfüllt. Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit einem Lehrdiplom eines tiefer eingestuften Schultyps werden nach dem ihrem Lehrdiplom entsprechenden Ansatz A entschädigt, falls dieser Ansatz höher ist als der Ansatz B des Schultyps, an dem die Stellvertretung stattfindet.
3 Ansatz B: Ausbildungsanforderungen teilweise oder nicht erfüllt. Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit einem Lehrdiplom eines tiefer eingestuften Schultyps werden nach dem ihrem Lehrdiplom entsprechenden Ansatz A entschädigt, falls dieser Ansatz höher ist als der Ansatz B des Schultyps, an dem die Stellvertretung stattfindet.
4 Die Schulleitungen sind berechtigt, die Ansätze zwischen dem Mindest- und dem Maximalansatz selber festzulegen.
5 Die Schulleitungen der Sekundarstufe II und der höheren Fachschulen können im Rahmen des Schulbudgets den Maximalansatz höher festlegen, wenn sie keine Lehrperson finden, die zum vorgegebenen Ansatz verpflichtet werden kann.
6 Lektionendauer = 60 Min.
Wichtig zu wissen: Spezialfälle bei der Entlöhnung von Stellvertretenden und Fachreferierenden
- Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit einem Anstellungsverhältnis von mehr als einem Monat werden mit einem Monatsgehalt entschädigt, das demjenigen der übrigen im Monatsgehalt angestellten Lehrpersonen entspricht. Dasselbe gilt für Fachreferierende, die mehr als 320 Einzellektionen pro Schuljahr unterrichten.
- Dauert das Anstellungsverhältnis wider Erwartens länger als einen Monat resp. unterrichten Fachreferierende mehr als 320 Einzellektionen pro Jahr, erfolgt eine rückwirkende Anpassung des Gehalts auf das Gehalt einer im Monatsgehalt angestellten Lehrperson.
- Bei einer Anstellungsdauer von mehr als einem Monat aber weniger als einem Semester wird bei Stellvertretenden wie auch bei Fachreferierenden ein Ferienanteil berechnet.
- Sollen Einzellektionen für übernommene schulinterne Stellvertretungen nicht ausbezahlt werden, besteht die Möglichkeit zur Buchung in die individuelle Pensenbuchhaltung (IPB). Die angesammelten Lektionen sollen jedoch möglichst im selben Schuljahr wieder kompensiert werden.
LADV Art. 5 Entschädigung und Gehalt
1 Stellvertreterinnen und Stellvertreter, deren Anstellungsverhältnis für bis zu einem Monat eingegangen wird, werden im Einzellektionenansatz gemäss den Ansätzen im Anhang 1 entschädigt. In den Ansätzen sind die Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie das 13. Monatsgehalt anteilsmässig enthalten. Es besteht kein Anspruch auf Betreuungszulagen und Gehaltsausrichtung bei Mutterschaft, während des Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstes sowie bei Krankheit und Unfall.
2 Stellvertreterinnen und Stellvertreter, deren Anstellungsverhältnis für mehr als einen Monat eingegangen wird, werden mit einem Monatsgehalt entschädigt, das demjenigen der übrigen im Monatsgehalt angestellten Lehrkräfte entspricht.
3 Dauert das Anstellungsverhältnis von Personen gemäss Absatz 1 wider Erwarten länger als einen Monat, wird das Gehalt rückwirkend auf Anstellungsbeginn hin demjenigen der übrigen im Monatsgehalt angestellten Lehrkräfte angepasst.
4 … *
* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1459
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Microsoft Word Document 04.07_Formular_Abrechnung_Einzellektionen_weitere_Entschädigungen_Volksschulen_Maturitätsschulen.docx | 27.06.2022 by Anja Hubacher | |
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Microsoft Word Document 04.08_Formular_Abrechnung_Einzellektionen_weitere_Entschädigungen_Berufsschulen_höhere Fachschulen.docx | 17.11.2020 by APD, Content Management | |
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Microsoft Excel Spreadsheet 04.11_Formular_Abrechnung_Einzellektionen_und_Entschädigungen.xlsx | 16.03.2023 by APD, Content Management | |
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