Die Gehaltsabrechnung zeigt die Zusammensetzung der monatlichen Gehaltsauszahlung auf.
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Die Gehaltsabrechnung zeigt die Zusammensetzung der monatlichen Gehaltsauszahlung auf.
Den Lehrpersonen wird die Gehaltsabrechnung per Briefpost zugestellt: Solange sich die Personen- und Gehaltsdaten nicht verändern, wird jedoch aus ökonomischen und ökologischen Gründen im Folgemonat keine neue Gehaltsabrechnung zugestellt.
Andererseits kann es in Einzelfällen vorkommen, dass zwei Lohnabrechnungen für denselben Monat versendet werden, weil sowohl Mitte (Monatslöhne) als auch Ende Monat (Stundenlöhne, Korrekturen) Löhne abgerechnet werden. In diesem Fall ersetzt die zweite Lohnabrechnung die erste desselben Monats vollständig, da SAP pro Monat nur eine Lohnabrechnung kennt.
Die Gehaltsauszahlung für Lehrpersonen und Schulleitungen mit einer Anstellung im Monatslohn erfolgt grundsätzlich am 25. des jeweiligen Monates. Für Korrekturen oder nach dem Mutationsschlussdatum eingegangene Meldungen kann die APD eine Gehaltsauszahlung oder -rückforderung auf den 12. Tag des Folgemonates auslösen. Einzellektionen, Honorare für Fachreferenten/Fachreferentinnen und Entschädigungen werden üblicherweise mit dem zweiten Lohnlauf (12. Tag des Folgemonates) ausbezahlt.
Der Kanton Bern leistet bei einer Arbeitsverhinderung wegen Unfall eine Gehaltsfortzahlung, dafür erhält er Taggeldzahlungen von der Unfallversicherung. Ebenso wird von der Ausgleichskasse ein Taggeld bei Militär- und Zivilschutzdienst sowie bei Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsurlaub an den Kanton ausgerichtet. Da nicht alle Taggelder AHV-pflichtig sind, werden darauf keine AHV, ALV, UVG, und Z UVG Abzüge gemacht. Damit der Nettolohn aufgrund der tieferen Sozialabzüge nicht höher ausfällt als ohne Abwesenheit, erfolgt nach Eingang der Taggelder die sog. Nettoaufrechnung auf dem Gehalt der abwesenden Lehrperson oder Schulleitung. Weitere Informationen finden Sie hier.
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