In der Schweiz werden Abzüge für Sozialversicherungen direkt vom Bruttolohn abgezogen. Zu den Abzügen zählen Beiträge an die AHV und ALV wie auch Aufwendungen für die berufliche Vorsorge. Die Beiträge werden jeweils von Arbeitgeber wie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geleistet.
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