Bezahlter Kurzurlaub
Im Falle familiärer Ereignisse oder persönlicher Angelegenheiten kann die Schulleitung einer Lehrperson bezahlte Kurzurlaube gemäss nachfolgender Aufstellung bewilligen. Pro Schuljahr gilt die Höchstzahl von insgesamt maximal sechs Arbeitstagen (immer in Prozenten des Beschäftigungsgrads):
Krankheit oder Tod einer oder eines nahen Familienangehörigen | Bis zu 4 Arbeitstage |
Eigene Hochzeit, Eintragung der Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare | Bis zu 2 Arbeitstage |
Wohnungswechsel | Bis zu 2 Arbeitstage |
Dringende private oder familiäre Verpflichtungen, die sich nicht ausserhalb der Unterrichtszeit erledigen lassen | Im Rahmen der benötigten Zeit |
Für die nachfolgenden Vorkommnisse kann die Schulleitung Kurzurlaub ohne Anrechnung an die maximale Anzahl Tage pro Jahr wie folgt bewilligen:
Teilnahme an einem gesamtkantonalen Lehrerinnen- und Lehrertag | 1 Arbeitstag |
Leiterausbildungs- und Fortbildungskurse sowie die Tätigkeit als hauptverantwortliche Leiterin oder hauptverantwortlicher Leiter von Kursen und Lagern im Rahmen von Jugend und Sport | Bis zu 10 Arbeitstage |
Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. des Sektionsvorstands von Berufsorganisationen oder von Personalverbänden der Kantonsverwaltung | Bis zu 3 Arbeitstage |
Teilnahme an Delegiertenversammlungen von Berufsorganisationen oder von Personalverbänden der Kantonsverwaltung | Bis zu 2 Arbeitstage |
Spezialfälle bezahlter Urlaub
Stillenden Müttern wird während des ersten Lebensjahrs des Kindes bezahlter Urlaub bis zu drei Arbeitstagen pro Monat für das Stillen oder Abpumpen von Milch gewährt. Der bezahlte Urlaub wird nicht an die Höchstzahl von sechs gewährten Urlaubstagen pro Jahr angerechnet.
Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt können andere bezahlte Urlaube bewilligen, wenn diese im Interesse der Schule liegen. Oder auch, wenn der Abschluss einer Ausbildung, die der Schule dient, einen Urlaub erfordert. Sie legen dabei fest, wer die Stellvertretungskosten trägt.
This page has no comments.