Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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Der zwischen dem Versicherer (Swica) und dem Kanton bestehende Vertrag endet per 31. Dezember 2023, da der Regierungsrat beschlossen hat, das Ausschreibungsverfahren für die Erneuerung der Krankentaggeldversicherung nicht mehr weiter zu führen und die bestehende Krankentaggeldversicherung per Ende 2023 zu kündigen.

Per 1. Januar 2024 entfallen deshalb die Abzüge für die Krankentaggeldversicherung. Auf die Gehaltsausrichtung bei Krankheit hat dieser Entscheid keine Auswirkungen.

Wichtige Links und Formulare

Übertritt in die Einzelversicherung

Die Swica bietet Lehrpersonen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit, innerhalb von 90 Tagen ohne Gesundheitsprüfung in die Krankentaggeld-Einzelversicherung überzutreten. Bitte füllen Sie dazu das Formular «Austrittsmeldung aus der Krankentaggeldversicherung» aus und senden Sie es an das Personalamt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Merkblatt «Krankentaggeldversicherung nach Austritt aus dem Kantonsdienst».

Arbeitsunfähigkeit bei Austritt

Lehrpersonen, welche bis zum 31. Dezember 2023 aus dem Kantonsdienst austreten und krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Nachleistungen der Swica. Die Einzelheiten über das Vorgehen bei einer bestehenden Krankheit zum Austrittszeitpunkt sind im Merkblatt «Krankentaggeldversicherung nach Austritt aus dem Kantonsdienst» aufgeführt.

Weiterführende Informationen zum Thema Krankentaggeldversicherung finden Sie im Merkblatt «Orientierung über die Krankentaggeldversicherung für das Personal des Kantons Bern».


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