Sie erhalten als Dienst leistende Person von Ihrer Rechnungsführerin oder Ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Auf dieser machen Sie die verlangten Angaben über Ihre persönlichen Verhältnisse und leiten sie wie folgt weiter.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer: an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber. Bei mehreren Arbeitgebenden leiten Sie die EO-Anmeldung an eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber nach eigener Wahl weiter. Von den übrigen Arbeitgebenden verlangen Sie die Lohnbescheinigungen gemäss Abschnitt C der EO-Anmeldung. Leiten Sie die Original-EO-Anmeldung zusammen mit allen Lohnbescheinigungen an die Ausgleichskasse einer oder eines Arbeitgebenden weiter.
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und zugleich Selbstständigerwerbende resp. Selbständigerwerbender: an Ihre Ausgleichskasse. Verlangen Sie vom Ihrer oder Ihrem Arbeitgebenden eine Lohnbescheinigung.
Informationen zum Vorgehen beim Mutterschaftsurlaub finden Sie hier.
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