Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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PG Art. 91        Treueprämien

1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf Treueprämien. Die Prämie besteht aus bezahltem Urlaub bis zu einem Kalendermonat oder aus einem entsprechenden Entgelt in bar.

2 Der Regierungsrat regelt den Umfang der Treueprämie nach Massgabe der Dauer des Arbeitsverhältnisses durch Verordnung.

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