Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

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PV Art. 49        Reinigungspersonal

1 Von der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung ausgenommen ist das Reinigungspersonal, wenn

a die Beschäftigung zeitlich auf weniger als ein Jahr befristet ist,

b monatlich in der Regel weniger als 50 Stunden gearbeitet wird,

c die Anstellung teilzeitlich im Stundenlohn mit schwankendem Beschäftigungsgrad erfolgt,

d die Beurteilung aus sprachlichen Gründen nicht zweckmässig erscheint.

2 Für diese Personalkategorie können bis zu drei Gehaltsstufen pro Jahr bis zur Gehaltsstufe 34 angerechnet werden. Artikel 47 Absatz 2 gilt sinngemäss.

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