Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

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LAV Art. 16        Meldung an die Stellenvermittlung

1 Sind die Voraussetzungen der Artikel 14 und 15 erfüllt, informiert das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung oder das Mittelschul- und Berufsbildungsamt die Anstellungsbehörde sowie die betroffenen Lehrkräfte und meldet diese der Stellenvermittlung.

2 Die Meldung und Information erfolgt in der Regel neun Monate vor der Auflösung.

3 Sind die Voraussetzungen der Artikel 14 und 15 nicht erfüllt, erlässt das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung oder das Mittelschul- und Berufsbildungsamt auf Gesuch der Lehrkraft hin eine Verfügung.

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