Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

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LAV Art. 74        Gesuchseinreichung

1 Lehrkräfte stellen der zuständigen Kommission für Bildungsurlaube Gesuche um Bildungsurlaube in der Regel mindestens ein Jahr zum Voraus zu.

2 Lehrkräfte der Sekundarstufe II und der höheren Fachschulen, die im deutschsprachigen Kantonsteil unterrichten, unterbreiten ihre Gesuche um Bildungsurlaube der zuständigen Abteilung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.

3 Dem Urlaubsgesuch sind die Stellungnahmen der Schulleitung und der Anstellungsbehörde beizulegen. Die weiteren Beilagen werden durch die Kommission für Bildungsurlaube bzw. durch die zuständige Abteilung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes festgelegt.

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