LAV Art. 65 Dokumentation und Ablage der Ergebnisse
1 Das Ergebnis der Zielüberprüfung sowie die neu vereinbarten Ziele und Massnahmen werden schriftlich festgehalten. Sie sind von den am Gespräch beteiligten Personen im Sinne der Kenntnisnahme zu unterzeichnen oder in einem beweissicheren elektronischen Dokument zu bestätigen.
2 Sie werden beim zuständigen Personaldienst physisch oder elektronisch im Personaldossier abgelegt.
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