Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von der Schulleitung eingestellt, sobald der Schulbetrieb bei Abwesenheit einer Lehrperson intern nicht sichergestellt werden kann. Unterschieden werden Anstellungen für Stellvertretungen kürzer als ein Monat und Stellvertretungen länger als ein Monat. Der Unterschied der beiden Anstellungen liegt in der Art der Entlöhnung.
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